Zulässige Anzahl Pixelfehler am Notebook-Display
Zulässige Anzahl Pixelfehler – Wie ist hier die aktuelle Gesetzliche Regelung und was machen die Hersteller?
Wie hoch ist die zulässige Anzahl von Pixelfehlern? Pixelfehler an einem neuen Notebook-Display oder auch nach einem Displaytausch sind ärgerlich und eigentlich von keinem Notebook-Besitzer gewünscht. Trotzdem muss der Notebook-Besicher innerhalb nachfolgender Toleranzen diesen Mangel tolerieren.
Pixelfehlerklassen gemäß ISO 13406
Pixelfehler Kklasse | Typ 1 – ständig leuchtender Pixel | Typ 2 – ständig schwarzer Pixel | Typ 3 – defekter Subpixel, ständig leuchtend oder ständig schwarz |
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I | 0 | 0 | 0 |
II | 2 | 2 | 5 |
III | 5 | 15 | 50 |
IV | 50 | 150 | 500 |
Die obigen Zahlen beziehen sich auf eine Million Bildpunkte. Für einen gängigen 19 Zoll LCD mit 1280×1024 Pixeln muss man die Werte noch mit ca. 1,3 multiplizieren, d.h. in Klasse II sind 2,6 defekte Pixel erlaubt. In Klasse II sind 6 defekte Sub-Pixel erlaubt (3 Sub-Pixel = 1 Pixel), bzw. laut Fehlertyp 3 sogar 7 defekte Sub-Pixel (5 × 1,3 = 6,5 aufgerundet 7). Quelle Wikipedia
Wenn Ihr neues Notebook Display über die obige Anzahl an Pixelfehler hinausgeht , ist der Hersteller zum Austausch des Gerätes aufgrund von Pixelfehlern verpflichtet. Die meisten Gerätehersteller geben als Schwelle die Pixelfehlerklasse II an.