Umsatzsteuerbetrug im Online Handel sorgt schon seit einigen Jahren zu großen Wettbewerbsverzerrungen im Internet.
Nun hat die Politik endlich gehandelt!
Große Online-Marktplätze wie Amazon oder Ebay sollen zukünftig dafür verantwortlich sein, dass die dort aktiven Händler auch rechtmäßig die Umsatzsteuer abführen. Dies sieht eine Initiative des Bundesrats vor.
Hintergrund ist die Tatsache, dass oftmals sogenannte Fullfilment Center betrieben werden. Dort können Händler ihre Ware einlagern. Bestellt ein Kunde dann ein Produkt, wird die Ware direkt aus dem Lager verschickt. Insbesondere bei einfachen elektronischen Produkten wie USB Sticks oder Lichterketten nutzen auch viele asiatische Firmen diese Möglichkeit – ohne dass dies für den Kunden immer ersichtlich ist. Bis zum Verkauf an den Kunden bleibt die Ware dabei im Besitz des Händlers, weshalb dieser auch für die Abführung der Umsatzsteuer verantwortlich ist.
Europäische Händler leiden unter der Verzerrung des Wettbewerbs
Genau in diesem Punkt kommt es aktuell aber zu Verwerfungen. Insbesondere Händler von außerhalb der Europäischen Union führen die Umsatzsteuer nämlich oftmals nicht an das zuständige Finanzamt ab. Im Klartext bedeutet dies: Das Geld wird zwar beim Kunden eingesammelt, anschließend aber durch den Händler einbehalten. Durch diese Vorgehensweise ist es dann natürlich auch möglich, deutlich günstigere Preise als die Konkurrenz anzubieten – was eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung darstellt und für europäische Händler zum Problem wird. Denn bei den niedrigen Margen im Online-Handel ist es nicht möglich, preislich mit einem Anbieter zu konkurrieren, der die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent nicht mit einkalkulieren muss.
Eine Initiative im Bundesrat nimmt Amazon und Co. in die Pflicht
Eine gemeinsame Initiative der Finanzminister von Hessen und Baden-Württemberg soll nun allerdings für eine Veränderung sorgen. Demnach werden zukünftig die Betreiber der Online-Marktplätze direkt in die Pflicht genommen. Bisher verweisen diese auf die individuelle Verantwortung der Händler und geben an, nicht überprüfen zu können, ob die Umsatzsteuer korrekt abgeführt wird. Für die Zukunft sind nun aber zwei Lösungsansätze für diese Problematik im Gespräch:
1. Händler ohne steuerliche Registrierung müssen gesperrt werden: Diese Vorgabe wird aktuell als Gesetzentwurf ausgearbeitet und soll im Frühjahr von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Für die Betreiber der Marktplätze würde dies bedeuten: Händler, die keine Steuernummer nachweisen können, müssen gelöscht werden. Andernfalls könnten die Steuerbehörden die fällige Umsatzsteuer direkt bei Amazon, Ebay und Co. eintreiben. Eine solche Regelung ist bereits in Großbritannien in Kraft – und hat dort zur Löschung einer dreistelligen Zahl an Händlern geführt.
2. Eine Quellensteuer für den Online-Handel: Noch ambitionierter ist der zweite Ansatz. Langfristig soll demnach der Händler das Geld aus der Umsatzsteuer gar nicht mehr erhalten. Im Rahmen einer Quellensteuer könnte geregelt werden, dass die Verkäufer zukünftig nur noch den Nettobetrag ausgezahlt bekommen – während die Umsatzsteuer direkt an das Finanzamt fließt. Ein entsprechendes Konzept wird gerade erarbeitet und soll im Mai von den Finanzministern der Länder beraten werden.
Vorbild: Der US-Bundesstaat Washington
Wie dies funktionieren kann, dürfte bald im US-Bundesstaat Washington zu sehen sein. Hier hat sich Amazon verpflichtet, zukünftig für alle Produkte, die in diesen Bundesstaat verkauft wurden, die Umsatzsteuer direkt an die Behörden abzuführen. Diese Neuregelung wird zum Jahreswechsel in Kraft treten und stellt einen Paradigmenwechsel dar. Es handelt sich zudem um eine Maßnahme von enormer symbolischer Bedeutung: Amazon hat seinen Unternehmenssitz in Seattle im Bundesstaat Washington. Auch Kalifornien und South Carolina haben angekündigt, die Problematik genauer unter die Lupe nehmen zu wollen. Aus South Carolina mit seinen fünf Millionen Einwohnern gibt es zudem konkrete Zahlen über den Umfang des Steuerbetrugs: Die Behörden dort rechnen mit Ausfällen in Höhe von 57 Millionen Euro pro Jahr für die Staatskasse.
Deutsche Online-Händler begrüßen die Pläne der Politik
Nun will offensichtlich auch die deutsche Politik die extreme Wettbewerbsverzerrung unterbinden. Der erfolgsversprechendste Lösungsansatz wurde dabei bereits gefunden: Die mächtigen Marktplätze müssen in die Pflicht genommen werden. Dies ist letztlich nur konsequent: Wer eine solche Marktmacht wie Ebay oder Amazon besitzt, muss auch dafür Sorge tragen, dass auf der eigenen Plattform faire Regeln für alle Händler gelten. Die Initiative des Bundesrats würde für die deutschen Online-Händler somit eine deutliche Verbesserung mit sich bringen – und wird dementsprechend begrüßt. Denn bisher besteht für viele europäische Händler keine Möglichkeit, sich gegen den Umsatzsteuerbetrug auf den Online-Marktplätzen zu wehren. Positiver Nebeneffekt: Der Glaube an die Handlungsfähigkeit der Politik könnte durch ein entschiedenes Vorgehen gestärkt werden.