Darf ich überhaupt meinen Notebook-Akku in ein Flugzeug mitnehmen?
Ja, Sie dürfen jeden IPC-Computer Marken-Akku und auch alle Original-Akkus in ein Flugzeug mitnehmen. Kritisch wird es bei Grauware, Nachbauten oder Produktfälschungen. Hier wäre Ihr Risiko bei Problemen unkalkulierbar – und was viele auch nicht wissen – Sie haften selbst als Privatperson für einen entstandenen Schaden. Am besten Sie erkunden sich vor der Flugreise über Regelungen.
Hier exemplarisch die Anforderungen von Cathy Pacific Airline: Mitnahme Regeln von Lithium Batterien oder von der Lufthansa: Regeln für die Mitnahme im Handgepäck
Hier noch etwas Grundlagenwissen:
Lithiumzellen und –batterien, egal welche Größe und Leistungsdaten sie haben, sind als Gefahrgut eingestuft und unterliegen damit den einschlägigen Regularien zum Transport gefährlicher Güter.
Bevor Lithiumzellen/-batterien überhaupt befördert oder versendet werden dürfen, müssen sie bestimmte Tests erfolgreich bestehen. Diese Tests simulieren Transportbedingungen wie Druck, Temperatur, Quetschung, Aufprall etc.
Diese Tests sind in einem Handbuch der Vereinten Nationen beschrieben, welches sich „Handbuch Prüfungen und Kriterien“ nennt. Der Teil III dieses Handbuchs beschreibt in seinem Abschnitt 38.3 die 8 Testmodule, die in manchen Dokumenten und Datenblättern auch als T.1 bis T.8-Test bezeichnet werden. Was bedeutet das für Sie als Versender von Lithiumbatterien oder von Geräten mit solchen Batterien? Sie müssen sich als Versender von Lithiumzellen/-batterien vom Hersteller der Zelle/Batterie oder von ihrem Lieferanten bestätigen lassen, dass die gelieferten Zellen/Batterien diese Testserie erfolgreich bestanden hat. Das gilt natürlich auch für Zellen/Batterien, die bereits in Geräten eingebaut sind. Hier ist der Gerätehersteller in der Pflicht, Ihnen diese Informationen zur Verfügung zu stellen.
Häufig findet man diese Angaben in Produktdatenblättern der Hersteller. Leider gibt es derzeit keine Verpflichtung, die Zellen/Batterien selbst oder die Geräte mit einem entsprechenden Hinweis zu versehen. Alle IPC-Computer Akkus entsprechen selbstverständlich den aktuellen Anforderungen.
Ein wichtiger Hinweis noch für die Praxis: Batterien unterliegen diesem UN-Test 38.3, unabhängig davon, ob die darin enthaltenen Zellen den Test bereits bestanden haben oder nicht. Sie müssen sich also sehr genau ansehen, was der Hersteller oder Lieferant Ihnen bestätigt. Das Zertifikat muss auch zu ihrer Zelle/Batterie passen.
Weitere Informationen und Hilfestellungen finden Sie auf dem Portal „Lithium-Batterie-Service“.