Grenzbeschlagnahme vom Zoll droht: Import von gefälschten Notebook-Akkus

Der Import von gefälschten Notebook-Akkus ist nicht ohne rechtliches Risiko. Wie wir aus unserer Beratungspraxis wissen, prüft der Zoll stichpunktartig Importe. Hierbei liegen dem Zoll konkrete Informationen von Markeninhabern vor, was bspw. die Kennzeichnung von Originalprodukten angeht.

Importeure müssen daher davon ausgehen, dass der Zoll durchaus in der Lage ist, Fälschungen zu erkennen.

Die Folgen sind weitreichend: Die Sendung wird zunächst einmal beim Zoll aufgehalten und beschlagnahmt, der Rechteinhaber wird vom Zoll informiert. In diesem Augenblick geht der Stress für den Importeur erst richtig los:

Der Zoll informiert den Rechteinhaber, d.h. den Eigentümer der Marke oder deren Anwälte. Diese sprechen dann häufig eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aus, die mit erheblichen Kosten verbunden ist.

Im Rahmen dieser Abmahnung wird der Abgemahnte nicht nur aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Oftmals werden auch weitreichende Auskunftsansprüche geltend gemacht, die sich zum einen auf die Frage beziehen, wo die Ware eigentlich herkommt. Sehr viel weitergehend ist jedoch der im Markengesetz geregelte Auskunftsanspruch, in welchem Umfang die Ware bisher gekauft wurde und welche Umsätze damit erwirtschaftet wurden. Hintergrund ist, dass es häufig nicht das erste Mal ist, dass der Importeur von markenrechtsverletzenden Akkus derartige Produkte importiert hat. In der Vergangenheit mag dies ggf. nicht aufgefallen sein. Gerade wenn der Importeur doch gleichzeitig derartige Produkte im Internet anbietet, spricht Einiges dafür, dass auch dies Markenfälschungen waren, die in der Vergangenheit importiert worden. In der Regel wird ferner dazu aufgefordert, dass das Einverständnis damit erklärt wird, dass die beim Zoll beschlagnahmten Akkus vernichtet werden.

Die Ware ist für den Importeur dann unwiederbringlich verloren. Hinzukommen die Kosten für die markenrechtliche Abmahnung von mehreren tausend Euro sowie ggf. umfangreiche Auskunfts- und Schadenersatzsansprüche.

Aus unserer Beratungspraxis sind uns Fälle bekannt, in denen Notebook-Akkus aus Asien nach Deutschland importiert wurden, die leicht als Fälschungen erkennbar waren. Dies war dem Zoll sofort aufgefallen.

Gerade bei bekannten Herstellern, wie Hewlett-Packard, Samsung und Toshiba achtet der Zoll, so unser Eindruck, in letzter Zeit vermehr auf den Import von Markenfälschungen.

Das Risiko, dass ein derartiger Posten den Zoll unbeanstandet passiert, ist daher nach unserer Einschätzung gering, der Ärger aber groß.

Weitere Infos unter www.internetrecht-rostock.de

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