Rechtslage beim Versand von defekten Akkus – Stand 8/2018
Beim Versand von defekten Akkus / Batterien gibt es schon seit Jahren strenge Regeln.
Dürfen defekte Notebook-Akkus versenden werden?
Anwort: Das kommt darauf an – entscheidend ist welcher Defekt vorliegt.
D.h. für den Transport / den Versand ist die Sondervorschrift 376 maßgebend.
Hierzu muss zunächst beurteilt werden, ob es sich um einen sicherheitskritischen Defekt handelt wie in der SV 376 beschrieben oder um einen nicht kritischen Defekt.
In letzterem Fall kann der Transport demzufolge eigenverantwortlich durchgeführt werden. Die Verpackungsanweisung P908 beschriebt hierzu, wie die Verpackung auszusehen hat.
Kritischer, offensichtlicher Defekt
Wenn eine Batterie, wie im Bild unten gezeigt, offensichtlich defekt ist, kann sie nicht mehr unter den Erleichterungen der SV 636 entsorgt werden, zumindest nicht im gewerblichen Bereich.
Bei sicherheitskritisch defekten Batterien ist derzeit eine Genehmigung durch die BAM erforderlich. Das ändert sich nächstes Jahr, dann wird es eine neue Verpackungsanweisung P911 geben. Es wird „nur noch“ die Verwendung eines BAM-zertifizierten Verpackungssystems gefordert. Theoretisch ist das jetzt schon anwendbar durch die multilaterale Vereinbarung M307, die Ausführungsbestimmungen der BAM fehlen aber noch.