Transportschaden bei Notebook-Akkus – Warum Notebook Akkus Gefahrgut sind

Transportschaden bei Notebook-Akkus – Glück im Unglück

In der Vorweihnachtszeit haben die Speditionen und Paketdienste alle Hände voll zu tun. Doch was passiert bei einem offensichtlichen Transportschaden von Notebook-Akkus wenn viel los ist? Immerhin sind alle Pakete als Gefahrgut deklariert und ausgewiesen. Leider nichts! Die Sendung wurde ohne mit der Wimper zu  zucken einfach zugestellt.

Beim Transport wurde hier wohl die notwendige Sorgfalt außer Acht gelassen. Der Zustand von so manchem Akku zeigte, dass es auch schnell zum Ausgasen oder sogar zum Brand hätte kommen können. Interessant auch, dass der Spediteur überhaupt noch diese Sendung zu uns transportiert hat. Nach aktuell geltendem Recht dürfen beschädigte Notebook Akkus nur mit Sondergenehmigung vom BAM (Bundesamt für Materialwesen) transportiert werden. Diese lag natürlich hier nicht vor – und wäre in diesem Zustand der Verpackung und der Akkus nicht erteilt worden.

Selbstverständlich wurden alle Akkus aus den beschädigten Karton vorsorglich nicht mehr eingelagert und in den Verkauf gegeben. Auch wenn der ein oder andere Einzelkarton keine sichtbaren Schäden aufgewiesen hat. Auch das gehört zu unserm Anspruch an Qualität und Sicherheit.

Hier ein paar Impressionen zu dieser Akku Lieferung.

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