Qualmender Li-Ion Akku – Air Berlin Maschine landet ausserplanmäßig in Bordeaux

Eigentlich sollte es ein entspannter Flug in den Urlaub werden. Doch für die 199 Passagiere des Air Berlin Fluges AB 2346 von Düsseldorf nach Las Palmas am zweiten Weihnachtsfeiertag 2015 wurde er zum Abenteuer. Die Maschine musste in Bordeaux ausserplanmäßig Zwischenlanden, da der externe Akku eines Passagieres zu qualmen begann.

Wer kennt das nicht: Kurz mit dem Smartphone im Internet gesurft, einen Anruf getätigt, die E-Mails gecheckt oder auch zum Zeitvertreib ein Spiel gespielt und schon neigt sich die Akkulaufzeit dem Ende entgegen. Und meistens passiert das, wenn man gerade unterwegs ist und keine Steckdose in greifbarer Nähe. Aus diesem Grund besitzen viele Smartphonebesitzer mittlerweile eine sogenannte PowerBank. Ein externes Ladegerät, mit welchem das Smartphone auch aufgeladen werden kann wenn man unterwegs ist. Eben auch auf dem Weg in den Urlaub.

Und mit einer solchen PowerBank wollte der Passagier des Air Berlin Fluges sein Smartphone während dem Flug aufladen. Er hatte das Smartphone mit der Powerbank verbunden und plötzlich fing die Powerbank an zu qualmen. Die Situation war jedoch schnell unter Kontrolle und die Crew konnte den Akku mit einem Halon-Löscher löschen, bevor schlimmeres passieren konnte. Der Flug verlief bis zu diesem Zwischenfall problemlos und die Maschine wurde rein aus Sicherheitsgründen nach Bordeaux umgeleitet. Dort wurde der Akku sichergestellt und fachgerecht entsorgt. Die Passagiere konnten mit einer extra aus Düsseldorf kommenden Maschine mitsamt einer neuen Crew den Flug nach Las Palmas fortsetzen.

Die Sprecherin von Air Berlin, Melanie Schyja, gab dem Passagier keine Schuld an dem Vorfall. Es sei absolut notwendig, solche Gegenstände im Handgepäck zu transportieren. Somit könne im Ernstfall die Lage schnell unter Kontrolle gebracht werden.

Wird es nach solchen Vorkommnissen in Zukunft überhaupt noch möglich sein, ein technisches Gerät in dem ein Akku verbaut ist bei Flugreisen mitzuführen? Nach einem Beschluss der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) lautet die Antwort derzeit Ja. Allerdings wird es zukünftig für alle Notebook und Smartphonebesitzer keine andere Möglichkeit mehr geben als diese Geräte im Handgepäck bei sich zu tragen. Der Beschluss sieht vor, dass sämtliche Geräte in denen ein Lithium-Ionen-Akku verbaut, eben Smartphones, Notebooks, aber auch Drohnen und E-Bikes nicht mehr im Gepäckraum transportiert werden dürfen. Bisher ist der Beschluss nicht bindend, jedoch werden viele UN-Mitglieder den Vorgaben folgen. Vorerst soll das Verbot bis 2018 gelten. Danach soll neu entschieden werden, wie mit Lithium-Ionen-Akkus bei Flugreisen umgegangen wird.

Die Akkus unserer Hausmarke IPC-Computer entsprechen den aktuellen Richtlinien und dürfen auf Flugreisen im Handgepäck mitgeführt werden. Somit dürften unsere Kunden in dieser Hinsicht keine Probleme bekommen.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner